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„Ultra-HD“ ab sofort mit offizieller Bildmarke und festgelegten Spezifikationen

Auf der IFA 2014 wurden viele Fernsehgeräte präsentiert, die mit vierfacher HD-Auflösung arbeiten. Seit einiger Zeit gibt es für ein solches Gerät zwei Bezeichnungen. Manche Hersteller nennen sie „Ultra-HD“-Geräte, andere bezeichnen sie hingegen als 4K-Geräte. Auch gibt es bisher keine technisch einheitlichen Standards für ein solches Gerät. Der Branchenverband Digitaleurope will das jetzt ändern. In einer Pressemitteilung hat der Verband angekündigt, dass es mit den jetzt gefassten Veränderungen für den Endkunden einfacher möglich sein soll, Ultra-HD, wie der Branchenverband den Standard nennt, von normalem HD zu unterscheiden. Auch wurden Spezifikationen veröffentlicht, an die sich Hersteller von Fernsehgeräten jetzt halten können.

4K soll in Zukunft als Bezeichnung nicht mehr verwendet werden

Digitaleurope erwähnt in seiner Pressemitteilung den Begriff 4K schon gar nicht mehr. Damit macht der Branchenverband klar, dass eine Verwendung bei Fernsehgeräten nicht gewünscht ist. Als Auflösung gilt bei dem Standard die vierfache HD-Auflösung als Grundlage (3840 x 2160 Pixel). Weiterhin kann die Übermittlung von Bildsignalen mit HDMI mit HDCP-2.2-Kopierschutz erfolgen. Als Bildraten werden 24p, 25p, 30p, 50p und 60p unterstützt. Für die Farbunterabtastung wurden 4:2:0 für 50 und 60p als Standard gesetzt, während 24, 25 und 30p mit 4:2:2 als Standard definiert werden. Wer das Ultra-HD Logo verwenden möchte, der muss zunächst für 3000 Euro dem Verein beitreten und natürlich die Jahresgebühr von 1500 Euro bezahlen. Für Fernsehhersteller dürfte das ein Klacks sein. Mit der Mitgliedschaft darf das Logo unbegrenzt verwendet werden. Die detaillierten Spezifikationen finden sich hier.

Christoph Till:

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  • Ultra HD ist der Hammer. Mein Mann guckt des öfteren Fußball Bundesliga in Ultra HD. Die Auflösung ist echt der Hammer.