Durch eine Klage, bei der es um die Inhalte von ProSiebenSat.1 geht, wurde durch das Landgericht Hamburg die Software JDownloader2 für urheberrechtlich unzulässig erklärt und verboten. (AZ.: 310 0 144/13). Der Download-Manager umgeht laut Gericht eine wirksame, technische Maßnahme nach Paragraf 95a Urheberrechtsgesetz.
Durch dieses Urteil sind Herstellung, Verbreitung und Besitz von JDownloader2 untersagt und können bei einer Zuwiderhandlung mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000€ bestraft werden.
Allerdings hat der Software-Hersteller Appwork aus Fürth bereits das Streaming-Plugin für JDownloader2 entfernt. Somit ist die neueste Version wieder legal.