Die Tochter des Klägers Donald LeBuhn hatte im letzten Jahr ihr iPhone 4 versehentlich aus ca. einem Meter Höhe fallen lassen. Das Glas des Displays ist dabei gebrochen. LeBuhns vorheriges iPhone 3GS ist ebenfalls der Tochter aus einem Meter Höhe runtergefallen und trug aber keinerlei Glasschäden davon.
Apple wirbt damit, dass das verwendete Glas sogar in Hochgeschwindigkeitszügen verbaut ist. LeBuhn möchte mit der Klage erreichen, dass Apple entsprechende Hinweise zum mangelhaftem Glas des iPhone 4 beim Kauf gibt.
Computerbase berichtete bereits Mitte Oktober über eine Studie zum Glas des iPhone 4, die bestätigt, dass das Glas anfälliger als die der Vorgänger ist. Hierbei hat das Versicherungsuntermehmen SquareTrade festgestellt, dass 4,7 Prozent von vier Monate alten Geräten einen Schaden aufweisen und hiervon acht von zehn Fällen ein Glasschaden ist.
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Super Blog, sehr informativ und schoen gemacht.