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    Kategorie: Mobile

Uber: „Wir werden gegen die Entscheidung vorgehen“

Uber darf vorerst nicht mehr weiter machen. Gegen das Unternehmen wurde vor dem Landgericht in Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung erwirkt. Der Grund: Das Unternehmen darf seine Dienste ohne Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz nicht in Deutschland anbieten. Fahrten dürften demnach nicht über die Apps Uber oder Uber Pop vermittelt werden. Sollte das Unternehmen dagegen verstoßen so drohen entweder 250000 Euro Ordnungsgeld oder aber eine Ordnungshaft gegen den Geschäftsführer. Das Unternehmen darf, so das Gericht in der Begründung, keine Beförderungswünsche von Fahrgästen an Fahrerinnen und Fahrer annehmen, sofern diese gegen ein Beförderungsentgelt erfolgt, das höher ist als die reinen Betriebskosten. Für so eine Beförderung müsste ein Personenbeförderungsschein vorliegen.

Uber legt Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung ein

Gegenüber der dpa äußerte sich Uber bereits. Man wolle gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen und seine Rechte geltend machen. Wettbewerb sei für alle gut. Deutschland zähle zu den am schnellsten wachsenden Märkten. Es könne nicht sein, dass Innovationen behindert werden. Besonders in Frankfurt schätze man die erstklassigen Dienstleistungen des Unternehmens. Uber ist mittlerweile in über 200 Städten aktiv. In Berlin hatte es bereits ein Verbot der App gegeben. Auch in Hamburg gab es ein kurzzeitiges Verbot, das allerdings wegen eines Formfehlers vorübergehend wieder aufgehoben wurde. Besonders Uber Pop ist umstritten. Bei dem Fahrdienst können Kunden Privatfahrer suchen, die ihre Kunden zum gewünschten Ziel bringen. Die einstweilige Verfügung, so begründet das Gericht in Frankfurt, sei auch damit zu begründen, dass die Gefahr einer Wiederholungstat bestünde. Ein anderes Problem, darauf machte Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland eG aufmerksam, sei, dass die Fahrer nicht genügend auf Gesundheit und Fahrtauglichkeit geprüft würden. Im Falle eines Unfalls seien die Mitfahrer zudem nicht ausreichend geschützt.

Christoph Till:
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