Anlass war Klage an 1und1
Anlass für die Klage, über die der Bundesgerichtshof geurteilt hat, war die eines Privatmannes. Hier ist dem Provider 1und1 bei der Tarifumstellung ein Fehler unterlaufen, sodass der Kläger zwei Monate ohne Internet auskommen musste. Um sich aus der Misere herauszuhelfen hat der Kläger sich ein Handy gekauft und teilte diese Handynr. seinen Freunden und Bekannten mit. Die entstandenen Mehrkosten von 457 Euro sollte 1und1 übernehmen, hat das Amtsgericht Montabaur und Landgericht Koblenz entschieden. Schadensersatz konnte er aber mit den Urteilen nicht geltend machen.
Keine Festlegung auf Höhe des Schadensersatzes
Der Bundesgerichtshof hat die Höhe des Schadensersatzes noch offen gelassen. Das Landgericht Koblenz wird die Höhe nach erneuter Verhandlung festlegen. Zum Verlgeich: Wird das eigene Auto bei einem Unfall beschädigt und muss in die Werkstatt, hat der Auto-Halter Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 40% des Tagespreises eines Mietwagens. Der Schadensersatz wird sich wohl ebenfalls prozentual auf den monatlichen Tarifpreis beim Internet- und Telefonanschluss beziehen. Da die Preise für Kommunikationsmittel aber immer günstiger werden und sich bei durchschnittlich 30€ inklusive Flatrates belaufen, dürften hier keine großen Summen zu erwarten sein.
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Wer kann denn heutzutage schon ohne das Internet auskommen. Ich finde es vollkommen richtig, dass es gesichert sein muss, dass man ins Netz kommt. Gerade für die tägliche Arbeit ist es unersetzlich geworden. Auch für die Bankgeschäfte ist es essentiell, dass man ins Netz kann. Daher finde ich diese Entscheidung des BGH mehr als w/richtig.