Selbstverteidigung gegen Abmahnungen

Im Internet herrscht Krieg. Rechtsanwaltliche Abmahnungen gehen aus den unterschiedlichsten Gründen ein. Ich wurde z.B. auch bereits abgemahnt, weil ich bei einem kostenlosem Bild die Nennung des Urhebers und Verlinkung auf die Bilddatenbank vergessen hatte. Aber abgemahnt wird auch jeder, der einen hat und diesen nicht alleine nutzt und die Drittnutzer über den eigenen Anschluss bspw. urheberrechtlich geschützte Sachen verteilen wie z.B. Filme oder Musik. Beim 33C3 haben Bea und Erdgeist einen Vortrag mit dem Titel „Kampf dem Abmahnunwesen“ gehalten, die Funktionsweise und Voraussetzungen von Abmahnungen erklärt sowie die erste Selbstverteidigung, den Abmahnbeantworter vorgestellt.

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Abmahnungen sind ein lukratives Geschäft

Es gibt mehrere Kanzleien, die haben sich auf das Geschäft mit den Abmahnungen spezialisiert. Dabei wird das Ziel verfolgt mit wenig Aufwand und geringem Risiko möglichst viel Geld zu verdienen. Das klingt verlockend oder? Der Erstkontakt mit der Justiz ist bei Jugendlichen häufig mittlerweile die einer abmahnenden Großkanzlei, weil ein urheberrechtliches Bild auf Facebook öffentlich geteilt wurde. Die Kostennoten belaufen sich häufig auf 700 bis 1.500 Euro bei derartiger Abmahnungen. Aber natürlich auch bei Filesharing oder mit der „fette[n] Keule“ des Wettbewerbsrecht werden kleine Betriebe auf Grund von häufig kleineren Fehlern im Impressum oder der Datenschutzerklärung abgemahnt, das natürlich die Existenz zerstören kann.

Eigentlich sind Abmahnungen ein Werkzeug, dass ansich eher begrüßenswert ist, aber in meinen Augen missbraucht wird. Denn eine soll einen aufwendigen und langatmigen Gerichtsprozess vorbeugen und die Angelegenheit außergerichtlich klären. Wären die Kostennoten gedeckelt, würde das jeder wie eine Mahnung oder Mahnbescheid statt einem eventuell existenziellen Todesstoß wahr nehmen.

So funktioniert eine Abmahnung bei Filesharing

Ein Programm auf einem Server oder stinknormalen Rechner durchforstet automatisch die Tauschbörsen und schaut, ob die Hash-Werte – die „Fingerabdrücke“ der Dateien – mit den Werken (Filme, Musik etc.) übereinstimmen, dessen Rechteinhaber die Kanzlei vertritt. Wird das Programm fündig, speichert es die IP-Adresse desjenigen, der die Datei zum Download anbietet und die Uhrzeit.

Danach wird geschaut zu welchem Provider (Telekom, usw.) die IP-Adresse gehört und bei dem für den Provider zuständigem Landgericht ein Auskunftsbeschluss beantragt auf dessen Geheiß die Provider Name und Anschrift des Inhabers des Internetanschlusses an die Kanzlei übermittelt. Jetzt werden nur noch die frisch erwirkten Adressdaten in einen Serienbrief mit möglichst vielen rechtlichen Hinweisen, der deftigen Kostennote, einigen Gerichtsurteilen eingefügt und samt Überweisungsträger verschickt.

Garniert wird die Abmahnung noch mit einer kurzen Frist die meist etwa 10 Tage sind, innerhalb der Abgemahnte sich äußern und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben muss. Letzte ist wichtig, da die Abmahner sonst eine einstweilige Verfügung bei Gericht erwirken können und diese mit erheblichen Kosten verbunden ist. Warum das so ist, erfahrt Ihr gleich unter dem Punkt „Schlupfloch gewerbliches Ausmaß“.

Wann ist die Angelegenheit erledigt?

Ruhe gibt es nur bei einer Abmahnung, wenn einer der folgenden Fälle eingetreten ist:

  1. Verjährung – die abmahnende Kanzlei hat sich nicht mehr gemeldet und der Abmahngrund ist verjährt.
  2. Die Forderung wurde zurückgenommen.
  3. Die Abmahnkosten wurden überwiesen. (der schnellste und einfachste Weg)
  4. das Gericht hat in einem Verfahren zu Euren Gunsten oder Lasten entscchieden

Leider sind die ersten beiden Punkte die Unwahrscheinlichsten aber nicht unmöglichsten Fälle. Häufig bringt ein Schriftwechsel mit den gegnerischen Kanzleien nur eines: weitere Textbausteine, die die Drohkulisse aufrecht erhalten.

Schlupfloch gewerbliches Ausmaß

Eigentlich dürften die Landgerichte die Auskunftsbeschlüsse nicht erteilen, schildert Bea im Vortrag. Grundlage hierfür ist das „gewerbliche Ausmaß“, das immer dann unterstellt wird, wenn im Internet etwas von jedem und damit weltweit zugänglich ist. Die abmahnenden Kanzleien würden – wäre diese pauschale Unterstellung nicht gegeben, die natürlich „hannebüchen“ ist – keine Adressedaten bekommen.

„Damit es auch Spaß macht“ wird eine Lizenz-Analogie beim Streitwert zu Grunde gelegt, die die Kosten für die Lizenz auf die Höhe treibt, als hätte der Abgemahnte sie kaufen müssen, um den „Streitgegenstand“ (bspw. der Film) der ganzen Welt zur Verfügung zu stellen.

Der Streitwert wird deswegen in die Höhe getrieben, weil sich daran die Prozesskosten richten. Sprich die Kosten des eigenen und gegnerischen Anwalts sowie des Gerichts bemessen sich nach dem Streitwert. Je höher dieser ist, desto höher sind die Kosten aller beteiligten Parteien.

%!$%!$ Störerhaftung!

Vor deutschen Gerichten sind häufig noch die Anschlussinhaber der „Störer“, was so viel heißen soll wie: wenn Du dein WLAN anderen zur Verfügung stellst oder nicht bennen kannst, bist du selbst Schuld. Im Fall „McFadden“ vorm Landgericht I sind die Richter den Ausführungen des Generalanwalt beim europäischen Gerichtshof leider im Kern nicht gefolgt. Aus diesem Grund sind WLAN-Anbieter in der Pflicht Ihr WLAN so zu kontrollieren, dass Rechtsverletzungen vermieden werden.

Bea führt hier an, dass die Störerhaftung nicht auf den Anschlussinhaber übertragen werden kann. Das wäre so, als wäre der Staat für alle Unfälle auf der Autobahn verantwortlich (sinngemäß wiedergeben). Zudem benutzen die wenigsten den Internetanschluss allein. Das Gegenteil ist eher der Fall: Wohngemeinschaften, Familien, Unternehmen usw…

Kostenrisiko auf Abmahner umdrehen

Das Problem bei den Massenabmahnung ist, dass die darauf spezialisierten Kanzleien keinerlei Kostenrisiko tragen. Erdgeist bringt hier eine gute Schätzung ein, die sie auf Basis der fortlaufenden Seriennummern der Abmahnungen der Großkanzleien getätigt haben. Demnach hauen diese etwa 10.000 Abmahnungen pro Monat raus mit einer Kostennote von 700 bis 1.500 Euro, was insgesammt einen 8-stelligen Forderungsbetrag monatlich macht.

Ich möchte auch mal über 100 Millionen Euro verdienen monatlich, wenns geht aber legal. Natürlich zahlt und kann nicht jeder zahlen, aber selbst wenn es nur ein Viertel sind, die , lässt sich davon schon gut leben oder? Die rechtliche „Goldgrube“ liefert hierfür übrigens der Paragraph 97a des Urheberrechtsgesetz.

Ziel von Bea und Erdgeist ist es, dass ab dem Zeitpunkt, wenn die Abmahner erfahren, dass die Abmahnung unrechtmäßig ist, dass diese fahrlässig handeln und für die Kosten des Abgemahnten einstehen müssen.

Erste Selbstverteidigung: Der Abmahnbeantworter

Aus diesem Grund haben die Beiden in Zusammenarbeit mit dem Chaos Computer Club den Abmahnbeantworter ins Leben gerufen. Diese Webseite führt den Abgemahnten Schritt für Schritt durch das unübersichtliche Schriftstück und erstellt hinterher ein PDF als Antwortschreiben, dass nur noch eingetütet und abgeschickt werden muss. Voraussetzung dafür ist, die Rechtsverletzung nicht selbst über den eigenen Anschluss begangen zu haben.

Der Abmahnbeantworter hat sogar die Postanschriften der meisten Abmahn-Kanzleien direkt hinterlegt und ermöglicht eine Erstverteidigung für Kosten von derzeitigem Porto von 70 Cent. Meine persönliche Empfehlung an dieser Stelle ist es das Antwortschreiben, dass vom Abmahnbeantworter generiert wurde, nicht nur via Post, sondern wenn möglich auch via Fax (Oldschool, aber rechtssicherer) oder E-Mail zusätzlich zu verschicken.

Ziel dieser Aktion soll es sein, die Abmahn-Kanzleien zu zwingen wieder juristisch zu arbeiten und jeden Einzelfall individuell statt mit Textbausteinen zu beantworten. Hierbei geht es nämlich nicht mehr um die Rechtsdurchsetzung, sondern ums Geld verdienen.

Fazit

Bea und Erdgeist haben einen tollen Vortrag gehalten, der zwar in eine Nische haut, aber den Abmahnungen mit einer deftigen Kostennote ein Riegel vorgeschoben werden sollte. Man merkt auch, dass Bea sehr aufgeregt ist, dabei macht sie ihre Sache doch sehr gut. Daran merkt man aber wie wichtig ihr das Thema ist.

Da ich auch schon abgemahnt wurde und weiß unter welchen enormen Druck und Zugzwang man steckt, wenn so eine Abmahnung in den Briefkasten flatert, kann ich es nur begrüßen, dass die Beiden und der CCC sich mit dem Abmahnbeantworter dafür engagieren. Zudem fördert es natürlich offene Netze in Deutschland.

 

 

Veröffentlicht von

Christopher Piontek

Ich bin ein technikbegeisterter Blogger, nebenberuflich (Fern-)Student der Wirtschaftsinformatik, hauptberuflicher Webentwickler und schreibe auf Bitpage.de gerne Technik-News, Tutorials und Reviews. Meine favorisierten Themen sind #Software, #Internet und digitale Fotografie.

9 Gedanken zu „Selbstverteidigung gegen Abmahnungen“

  1. Hey Christopher!
    Ich finde den Abmahnbeantworter auch eine richtig gute Idee. Er war für mich auch bereits Anlass, darüber zu schreiben.

    Am Ende ist es aber doch nur ein workaround. Am Gesetz muss sich was ändern, damit sich was ändert.

    Die Gefahr vor Abmahnungen bremst bestimmt auch einige aus z.b. einen eigenen Blog zu betreiben.

  2. Interessanter Beitrag für jeden der im Internet unterwegs ist. Also gut zu wissen, aber man sollte sich davon nicht abschrecken lassen, wenn man z.B. einen eigenen Blog oder so starten möchte.

  3. Der Abmahnbeantworter ist eine sehr gute Idee. Früher oder später trifft es viele, die im Internet als Blogger unterwegs sind. Hier benötigt man dann das Know How, um richtig zu reagieren.

  4. Also das sich die Abmahn-Kanzleien vom Postweg abschrecken lassen, wäre mir neu. In der Regel bekommt man die Abmahnungen für Urheberrechtsverletzungen sowieso per Post. Das einzige was da meiner Meinung hilft, ist eine Firma im Ausland, die die Webseite offiziell betriebt. Da gibt es einige Anbieter, die nicht teuer sind und das Thema Abmahnungen hat sich ein für alle Mal gegessen.

  5. Ich bin froh, dass mir diese Erfahrung bisher erspart geblieben ist, und hoffe ,das es ao bleibt. Natürlich ist Urheberschutz an sich eine gute, richtige und wichtige Sache. Ein Küchenmesser ist an sich auch eine ganz tolle Erfindung, gäbe es da nicht diejenigen, die auf die Idee kommen, es jemand in den Rücken zu jagen.
    Deswegen ist es traurig, daß unter dem Deckmantel des Gesetzes hier soviel Schindluder getrieben wird. Ich frage micht, ob das die Richter in einem Prozess nicht ähnlich sehen würden … gesetzt den Fall, es handelt sich tatsächlich um eine „Lapalie“, wie ein einmal geteiles Facebook Foto.

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