Einen geliebten Menschen zu verlieren ist leider Teil des Lebens. Noch ungerechter und schmerzvoller ist es, wenn sie uns viel zu früh verlassen müssen. Was aber passiert mit unseren Facebook Profilen wenn er zu unserem digitalen Nachlass gehört? Facebook hat auf den Lauf des Lebens reagiert und bietet auch in Deutschland die Möglichkeit einen Nachlasskontakt zu bestimmen. Auch wenn dieser nicht definiert ist, können die Erben und Angehörigen Facebook gegenüber zwei Dinge beantragen: Die komplette Löschung des Profils oder die Versetzung in den Gedenkzustand. Mit der vorzeitigen Einstellung des Nachlasskontakts kann der Nutzer aber selbst bestimmen, ob der Account gelöscht oder in den Gedenkzustand versetzt werden soll.
Facebooks Gedenkzustand von Profilen
Die wohl schönste Variante dürfte der Gedenkzustand sein. Die Facebook Freunde haben so die Möglichkeit ihre Trauer und Erinnerung in der Chronik des Verstorbenen zu teilen. Die Profile sind dann auch nicht mehr öffentlich geschaltet und über die Suche nicht mehr auffindbar. Der zuvor bestimmte Nachlasskontakt hat die Möglichkeit einen Beitrag in der Chronik zu fixieren, um so z.B. auf die Beerdigung oder den dazugehörigen Gottesdienst aufmerksam zu machen.
Der Facebook Nachlasskontakt kann auf noch verspätet gesendete Freundschaftsanfragen reagieren und diese Annehmen oder Ablehnen. Das Titelbild und Profilfoto kann derjenige ebenfalls ändern. Zugriff auf die Nachrichten des Verstorbenen hat er aber nicht. Facebook gibt auch keine Passwörter oder sonstige Daten über die geteilten Inhalte hinaus an den Nachlasskontakt heraus. Auch kann sich niemand mehr in das Facebook Profil einloggen, wenn es im Gedenkzustand versetzt ist. Freunde oder Inhalte des Verstorben lassen sich vom Nachlasskontakt nicht entfernen. Der digitale Nachlass bleibt so wie er ist.
Den Antrag zur Versetzung des Facebook Profils in den Gedenkstatus findet Ihr hier.
Wermutstropfen
Schade ist, dass der einzusetzende Nachlasskontakt zwingend ein Facebook Profil haben muss. Wehren kann sich übrigens der Nachlasskontakt gegen die Einsetzung nicht. Warum auch, es entstehen keine Pflichten als eingesetzter Kontakt auf Facebook. Die Alternative zum Gedenkzustand ist es, das Facebook Profil komplett löschen zu lassen ohne das auf dem sozialen Netzwerk etwas öffentlich übrig bleibt. Facebook schlägt in diesem Fall für die trauernden Angehörigen eine Facebook-Gruppe zum Ausdruck der Trauer vor. Neben einem Facebook Profil muss der Nachlasskontakt auch über 18 Jahre alt sein. Diese Bedingung stellt Facebook an den einzusetzenden Kontakt.
Digitaler Grabstein
In meinem Umfeld mussten leider auch Menschen schon zu früh die Welt verlassen und hatten ein Facebook Profil, dass sich mittlerweile im Gedenkstatus befindet. Ich persönlich komme damit besser klar, als zum Grabstein auf den Friedhof zu gehen und habe das Gefühl nicht alleine zu sein. Durch die vielen Kommentare andere Facebook-Nutzer wurde mir auch sehr deutlich, dass es vielen nicht egal ist, wenn jemand verstirbt und häufig einer der Freunde noch eine Anekdote zum Besten gibt. Ich hoffe, dass andere soziale Netzwerke wie Twitter sich ebenfalls Gedanken über den Tod Ihrer Nutzer machen und wie sie das Profil umgestalten können.
Damit die Entscheidung noch bei Euch liegt, ob Gedenkstatus oder Löschung des Facebook Profils, müsst Ihr in Euren Facebook Sicherheits-Einstellungen die bevorzugte Wahl konfigurieren.
Hallo Christopher,
will ich sehr hoffen, dass mit meine jetzige Gesundheit viele Jahre erhalten bleibt. Darüber nachgedacht habe ich schon, was später aus meinen Projekten wird. Ob noch jemand so versiert ist, unter meinen nahen Verwandten und meine Projekte weiter betreuen wird, ist schwer zu sagen. Wahrscheinlich werde ich die Social Networks Social Networks bleiben lassen und schön wäre es, wenn mein Internetblogger.de weiter betrieben wird.
Man kann sich mal hinsetzen und alles aufschreiben, was zu den eigenen Internet-Aktivitäten gehört. Ich gehe davon aus, dass nur jemand aus der jungeren Generation dem Internet nahe ist und könnte die Projekte weiter betreiben, schliesslich muss das Webhosting bezahlt werden.
Das mit Facebook weiss ich noch nicht und vermutlich werde ich da nichts machen.