Der britische High Court hat entschieden, dass private Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken nun nahezu vollständig verboten ist. Selbst das Importieren in iTunes oder erstellen einer Kopie zu Sicherungszwecken ist damit verboten. Mit dieser neuesten Entscheidung ist ein Beschluss aus dem vergangenem Jahr, der das Kopieren für private Zwecke erlaubte, wieder aufgehoben worden.
Ein Sprecher des UK INtellectual Property Office hat dem Onlinemagazin Torrentfreak gesagt, dass es ab sofort ungesetzlich ist „private Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken ohne das Einverständnis des Rechteinhabers anzufertigen. Das gilt auch für Formatänderungen.“
Davon sind auch Backups betroffen, die die gekauften Musik-Dateien beinhalten. Ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber ich würde behaupten, dass jegliche Vervielfältigung verboten ist, die nicht explizit erlaubt ist. Also wahrscheinlich auch das Aufspielen auf den MP3-Player oder Smartphone.
Aus geschäftlichem Interesse dürften das die Musiklabels und Hollywood beschränkt erlauben. Dennoch finde ich die Entscheidung des High Courts zweifelhaft und fern der Realität sowie Anwendbarkeit.
In Deutschland ist es übrigens erlaubt zum privaten Gebrauch Kopien anzufertigen, sofern diese nicht Erwerbszwecken dienen oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Dennoch fehlt unserem Urheberrecht eine „Fair use“-Klausel, wie es in den Staaten und Großbritanien der Fall ist. Das ist allerdings ein anderes Thema als das der privaten Kopie.
Ich finde sowas sollte es auch in Deutschland Geben. Aber mal ganz ehrlich. Inzeiten der Streaming-Dienste auf wiederum überflüssig geworden