Uber darf vorerst nicht mehr weiter machen. Gegen das Unternehmen wurde vor dem Landgericht in Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung erwirkt. Der Grund: Das Unternehmen darf seine Dienste ohne Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz nicht in Deutschland anbieten. Fahrten dürften demnach nicht über die Apps Uber oder Uber Pop vermittelt werden. Sollte das Unternehmen dagegen verstoßen so drohen entweder 250000 Euro Ordnungsgeld oder aber eine Ordnungshaft gegen den Geschäftsführer. Das Unternehmen darf, so das Gericht in der Begründung, keine Beförderungswünsche von Fahrgästen an Fahrerinnen und Fahrer annehmen, sofern diese gegen ein Beförderungsentgelt erfolgt, das höher ist als die reinen Betriebskosten. Für so eine Beförderung müsste ein Personenbeförderungsschein vorliegen. Uber: „Wir werden gegen die Entscheidung vorgehen“ weiterlesen