Eco-Verband: Nur wenige WLAN’s sind von der Störerhaftung betroffen

Der hat eine neue Erhebung vorgestellt die Aufschluss darüber gibt, warum es in vergleichsweise wenig offene -Zugänge gibt. Grund dafür, so der Verband, sei die Rechtsunsicherheit, die damit verbunden sei. Derzeit gebe es, so der Verband, rund 1 Million öffentliche offene Internetzugänge, von denen jedoch lediglich nur 15000 wirklich ohne Anmeldeprozess genutzt werden könnten. Der Eco-Verband betonte in seiner Präsentation, dass die Verbesserung der Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber eindeutig ein Schritt in die richtige Richtung sei. Sigmar Gabriel hatte so einen Gesetzentwurf zur Ressorabstimmung im August 2014 eingereicht, der eine Verbesserung für Betreiber solcher offenen WLAN-Netze zum Ziel hatte. Später bezeichnete Gabriel die Situation jedoch als schwierig. Im Koalitionsvertrag ist die Abschaffung der jedoch nach wie vor vorgesehen.

Viele Kommunikationspotenziale bleiben ungenutzt

Derzeit blieben jedoch, so betonte Klaus Landefeld, der Eco Vorstand für Infrastruktur und Netze, viel Kommunikationspotenzial aufgrund der Rechtsunsicherheit ungenutzt. Das sei so, als hätte man vor dreißig Jahren die Telefonzellen zugeschlossen und nur wenigen Menschen zugänglich gemacht. Der Anwendungsbereich, so betonte der Verband, sehe nach der gegenwärtigen Grundlage auch vor, das Internetzugänge via WLAN zur Verfügung gestellt werden könnten. Die Bundesregierung solle daher klar stellen, dass Betreiber von öffentlichen WLAN-Netzwerken als Diensteanbieter gesehen werden müssen und von daher einer Haftungsprivilegisierung unterliegen sollten.

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