Der One-Click-Hoster Rapidshare hat gegenüber dem schweizer Online-Magazin 20 Minuten bestätigt, dass mit den zuständigen Ermittlungsbehörden in Fällen von Verletzung des geltenden Urheberrechts kooperiert. Auch Premium-Benutzer, die Rapidshare nutzen um urheberrechtlich geschützte Werke illegal zu verbreiten, müssen damit rechnen eine Abmahnung zu bekommen. Eine Pressesprecherin von Rapidshare sagte gegenüber 20Min folgendes:
„Wenn ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch entsprechend Paragraph 101 des Urheberrechtsgesetzes besteht, sind wir verpflichtet die IP-Adresse herauszugeben, sofern wir sie haben.“
Während die IP-Adresse von kostenlosen Benutzern von Rapidshare nur zwei Stunden lang gespeichert wird, bleiben die IP-Adressen mit den verbundenen Uploads und Downloads zu Rapidshare-Servern 30 Tage lang im System gespeichert. Auch in der Schweiz müssen erste Rapidshare-Nutzer damit rechnen Besuch von der Polizei zu bekommen.
„Wir sind gerade dabei, die ersten Verfahren gegen RapidShare-User einzuleiten, die über den Anbieter urheberrechtlich geschützte Inhalte im Web angeboten haben“
sagt Wilfried Haferland vom Schweizer Ableger der International Federation Of Producers Of Phonograms And Videograms (IFPI) gegenüber 20 Minuten Online.
Sollte dies so weiter gehen, steht Rapidshare vor einem echtem Problem. Zwar steht der Service und das Vorhaben seitens Rapidshare offiziel für private Backups und nicht für den Profit durch illegale Downloads, aber trotzdem mach ein Großteil des Umsatzes von Rapidshare der Raubkopien-Markt aus. Nicht zuletzt erfreut sich Rapidshare großer Beliebtheit, weil es bis zu letzt als Paradies für Raubkopierer galt, denn Rapidshare weigerte sich Uploads manuell zu kontrollieren. Doch damit könnte auf jeden Fall bald Schluß sein. Rechteinhaber werden die illegalen Downloads aufspüren und die IP-Adressen von Rapidshare einfordern, um rechtliche Schritte einzuleiten.