Apples „Slide to unlock“-Patent in Deutschland nichtig

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Der Bundesgerichthof hat gestern entschieden, dass das europäische Patent mit der Nummer EP1964022 in Deutschland nichtig ist. Das Patent schützt die „Slide to Unlick“-Wischgeste von Apple, mit der der Lockscreen von iPhones entsperrt wird.

Apple hat dieses Patent häufig bei Rechtsstreitigkeiten gegen Samsung und Anderen angeführt. Mittlerweile sind wir die Patent-Schlachten auf der ganzen Welt gewohnt und bekommen es in den Medien auch nicht mehr so mit. Das dürfte sich in Zukunft wohl auch nicht ändern, sofern das Patent-Recht nicht modernisiert wird.

via Caschy

Veröffentlicht von

Christopher Piontek

Ich bin ein technikbegeisterter Blogger, nebenberuflich (Fern-)Student der Wirtschaftsinformatik, hauptberuflicher Webentwickler und schreibe auf Bitpage.de gerne Technik-News, Tutorials und Reviews. Meine favorisierten Themen sind #Software, #Internet und digitale Fotografie.

Ein Gedanke zu „Apples „Slide to unlock“-Patent in Deutschland nichtig“

  1. Hallo Christopher,

    interessant wäre noch gewesen, mit welcher Begründung das Patent für nichtig erklärt wurde. Hat der BGH das Patent als trivial eingestuft?

    Wünsche Dir ein schönes WE.

    Viele Grüße Andy

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