Apples „Slide to unlock“-Patent in Deutschland nichtig

Ihr lest einen Beitrag aus dem April 2013. Geräte, Preise und Links sind von damals.

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Der Bundesgerichthof hat gestern entschieden, dass das europäische Patent mit der Nummer EP1964022 in Deutschland nichtig ist. Das Patent schützt die „Slide to Unlick“-Wischgeste von Apple, mit der der Lockscreen von iPhones entsperrt wird.

Apple hat dieses Patent häufig bei Rechtsstreitigkeiten gegen Samsung und Anderen angeführt. Mittlerweile sind wir die Patent-Schlachten auf der ganzen Welt gewohnt und bekommen es in den Medien auch nicht mehr so mit. Das dürfte sich in Zukunft wohl auch nicht ändern, sofern das Patent-Recht nicht modernisiert wird.

via Caschy

Veröffentlicht von

Christopher

Technik begeistert mich, und darüber schreibe ich auf Bitpage.de schon seit 2012. Hauptberuflich bin ich Entwickler, nebenbei teste ich Software und schraube an alter Hardware. Hier findet Ihr Anleitungen, Erfahrungsberichte und meine Meinung, mal auf Nerd-Level, mal als schneller Praxistipp.

Ein Kommentar zu „Apples „Slide to unlock“-Patent in Deutschland nichtig“

  1. Hallo Christopher,

    interessant wäre noch gewesen, mit welcher Begründung das Patent für nichtig erklärt wurde. Hat der BGH das Patent als trivial eingestuft?

    Wünsche Dir ein schönes WE.

    Viele Grüße Andy

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