So schützen sich Verkäufer vor negativen eBay-Bewertungen aus Rache oder Dummheit

ebay-icon Als Verkäufer auf eBay hat man es nicht leicht. Als eBay Neuling ist man gezwungen die ersten Auktionen PayPal anzubieten und Käufer genießen einen höheren Schutz durch eBay.

So ist es bspw. nicht möglich Käufer negativ zu bewerten. Dabei gibt es auch hier schwarze Schafe und teilweise neigen Käufer sogar dazu Verkäufer mit negativen Bewertungen zu erpressen. Dann kommen da noch die 9% Verkaufsprovision hinzu und notfalls die 2% PayPal-Gebühren.

Deswegen habe ich mich dazu entschieden, wie Ihr Euch bestmöglich vor Spaßbietern und unangenehmen Käufern schützen könnt. Interessant ist auch, wie es rechtlich aussieht, aber hier nehme ich schon mal vorweg: Das lohnt sich leider meist nicht.

Eingeschränkter Käuferkreis

ebay-eingeschraenkter-kaeuferkreis In den Kontoeinstellungen gibt es den Punkt eingeschränkter Käuferkreis. Hier lassen sich schwarze Schafe, die von eBay als solche gebrandmarkt wurden, automatisch von den eigenen Auktionen ausschließen. Ebenfalls kann man eine schwarze Liste mit eBay-Nutzern führen, die von der Auktion ausgeschlossen werden sollen.

Hier empfiehlt es sich auch jeden Negativ-Bewerter vorsorglich einzutragen. Nur so schützt man sich davor, dass dieser bei der nächsten Auktion nicht das Geschäft platzen lässt und eventuell sogar noch einmal negativ bewertet. Man erspart sich einfach Ärger und Käufer gibt es auf eBay genügend.

Man kann auch Bieter einer laufenden Auktion auf die schwarze Liste setzen. Diese können dann nicht erneut bieten. Betrifft dies den Höchstbietenden, ändert auch ein Setzen auf die schwarze Liste nichts daran, dass er die Auktion möglicherweise gewinnt. Allerdings kann er sein Gebot nicht erhöhen. Dies empfiehlt sich vor allem bei eBay-Nutzern, die noch keine Bewertungen erhalten haben.

Gerade bei hochpreisigen Auktionen empfehle ich es, eBay-Neulinge auszuschließen. eBay prüft leider nicht, dass es eBay-Nutzer auch wirklich gibt. Es wird nicht einmal die E-Mail Adresse validiert und innerhalb von zwei Minuten ist ein biet fähiger Account erstellt.

Problem klären

Nach genau vier Tagen hat man die Möglichkeit einen Fall über “Problem klären” zu eröffnen, wegen einem nicht bezahlten Artikel als Verkäufer. Diese Möglichkeit sollte man auch nicht ungenutzt lassen, wenn man seine Verkaufsprovision wieder haben möchte.

Ist der Fall eröffnet und nach vier Tagen gibt es keine Zahlung seitens des Käufers, sollte man den Fall direkt schließen, um die Verkaufsprovision von eBay erstattet zu bekommen. Schließt das System nach 32 Tagen eigenständig, erhält der Verkäufer keine Rückerstattung der Verkaufsprovision, unabhängig davon, ob der Käufer nun doch gezahlt hat oder nicht.

PayPal als “sicherer Hafen” mit Sendungsverfolgung

1370432997_paypalpx Ist man die Spaßbieter und Ungerechtigkeit von eBay Leid, gibt es im Prinzip nur einen Weg, den Ärger so klein wie möglich zu halten als Verkäufer. Dazu sollte bei Auktionen nur die Bezahlart PayPal angeboten und dann stets mit der Möglichkeit der Sendungsverfolgung verschickt werden.

So kann bei Problemen gegenüber dem eBay Käuferschutz nachgewiesen werden, dass man die Ware verschickt hat und der Rest liegt in der Beweislast des Käufers bzw. das Versandrisiko trägt nun mal dieser.

Positive Bewertungen reinholen

Hat man nun aber ein paar negative Bewertungen kassiert gilt es das Bewertungsprofil wieder mit positiven Bewertungen auszugleichen. Dies erreicht man natürlich durch neue Auktionen, aber auch bspw. durch Käufe auf eBay. Einige professionelle Verkäufer bewerten automatisch beim Kauf von ihren Produkten.

So kann man bspw. mit 1€-Produkten sich schnell positive Bewertungen erkaufen. Vorzugsweise kann man natürlich auch Artikel auf eBay kaufen, die man gebrauchen kann. Gegen ein microUSB-Kabel für 1€ oder ein Ladekabel findet man meist aber immer Verwendung.

Auf negative Bewertungen sachlich antworten

Bei zu unrecht abgegebenen Bewertungen lohnt es sich, sachlich auf die negative Bewertung zu antworten. Dies ist in den Kontoeinstellungen ebenfalls möglich. Ist die Bewertung zurecht negativ ausgefallen, lohnt es sich auch über seinen Schatten zu springen und sich zu entschuldigen.

Das steigert das Vertrauen zukünftiger Käufer wieder in Euch. Bedenkt aber: Das letzte Wort hat der Käufer. Dieser kann noch einmal eine Antwort erwidern und danach habt Ihr keine Möglichkeit mehr noch einmal zu antworten.

Die rechtliche Komponente

law-icon Tja rechtlich gesehen schließt man bei jeder Auktion einen Kaufvertrag ab, an der sich jeder halten muss. Ausreden wie “Ah, mist ich hab doch kein Geld.” oder Spaß bieten gelten vor dem Gesetz nicht. Theoretisch könnte man auf zivilrechtlichem Weg den Käufer zwingen zu zahlen und das Verkaukfsobjekt abzunehmen.

Das Problem an der Sache ist: Hat man keine Rechtsschutzversicherung, müssen die Kosten für den Anwalt selbst im voraus getragen werden. Außerdem möchte man sein Verkaufsobjekt ja los werden und nicht darauf warten, dass die eh schon überlasteten Gerichte, hier ein Urteil fällen. Dies stellt übrigens keine Rechtsberatung dar und in meinen Augen, ist es einfacher eine neue Auktion zu starten. Die Funktion “Wiedereinstellen” hilft hierbei.

Veröffentlicht von

Christopher Piontek

Ich bin ein technikbegeisterter Blogger, nebenberuflich (Fern-)Student der Wirtschaftsinformatik, hauptberuflicher Webentwickler und schreibe auf Bitpage.de gerne Technik-News, Tutorials und Reviews. Meine favorisierten Themen sind #Software, #Internet und digitale Fotografie.

Ein Gedanke zu „So schützen sich Verkäufer vor negativen eBay-Bewertungen aus Rache oder Dummheit“

  1. Als privater Verkäufer: -Nur Überweisung akzeptieren- Unter DKB Kunden in Echtzeit (wozu PP;)
    -nur versichert versenden (sonst wird gern mal unterschlagen;)
    und NIE 1€ Auktionen ( so vermindert man Plastikbeifang…) – lieber 3€…
    – und nicht zuletzt: Leistungserpressung/Bewertungserpressung IMMER mit Frist anmahnen und vollenden.
    -Versandstaffelung ausschreiben, dann gibt es nichts nachzuverhandeln.
    – Frager die schon im Vorfeld auffallen- direkt SPERREN. (wohl Algorithmus;)
    Unser Tag hat auch nur 24 Std.
    UND SELBER NICHT SOVIEL EINKAUFEN- DANN MUSS MAN LIEGENGEBLIEBENES NICHT WIEDER BEI E VERKAUFEN;)
    Leider wird man bei e gern mal genötigt, sich als gewerblich anzumelden.
    Selber Schuld- wenn man nichts mehr verkaufen darf, kauft man auch nicht mehr…..Und Provision und Aktie sinkt auch;))))
    UND von 1% nicht 99% Spass verbieten lassen.
    WARUM GIBT ES GEBRAUCHT.DE aber bei NEU.DE gibt es nur Singels;(
    Such immer nach e- Alternative
    Da man für gebraucht nichts kriegt- verkaufe ich nur Neuware – auch für Bewertungen besser.
    Natürlich fair bleiben und nicht selber mitbieten;) Da wird man bei e schnell aussortiert. (ausser Gewerbliche;((((

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