Facebook siegt im Klarnamen-Streit

facebook-logoFacebook möchte, dass wir alle unsere Klarnamen benutzen. Daran halte selbst ich mich aber nicht und habe meinen Nachnamen vom Polnischem ins Deutsche gesetzt. Dieser bedeutet im Deutschen Freitag. Auch wenn es in vielen Fällen, wohl so passiert, dass Pseudonyme anstelle von richtigen Namen benutzt werden, kann Facebook dies sanktionieren. Das kann unter Umständen auch mal die Schließung einer Facebook Seite bedeuten. 

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz hat in Schleswig-Holstein gegen Facebook per einstweiligen Verfügung gezwungen auch Anmeldungen mit Pseudonymen zuzulassen. Das offizielle Gerichtsurteil hat aber nun entschieden, dass die Datenschützer hier sich zu Unrecht auf das deutsche Datenschutzgesetz bezogen haben.

Deutsches (Bundesdatenschutz-)Gesetz gilt nicht

Laut europäischer Datenschutzrichtlinie findet kein deutsches Gesetzt auf die Erhebung von Facebooks Daten Anwendung, da die Erhebung der Daten in einem anderem EU-Land statt findet. Dies ist für Facebook in Europa Irland.Es bleibt abzuwarten, ob das Landeszentrum für Datenschutz von Schleswig-Holstein gegen dieses Urteil Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen werden.

via Caschy

Veröffentlicht von

Christopher Piontek

Ich bin ein technikbegeisterter Blogger, nebenberuflich (Fern-)Student der Wirtschaftsinformatik, hauptberuflicher Webentwickler und schreibe auf Bitpage.de gerne Technik-News, Tutorials und Reviews. Meine favorisierten Themen sind #Software, #Internet und digitale Fotografie.

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